Bald geht es los: Für alle Grundstücke in Deutschland sind neue Bemessungsgrundlagen für Zwecke der Grundsteuer zu ermitteln. Das betrifft rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten des Grundbesitzes. Und die Werte dafür müssen die Grundstückseigentümer dem Finanzamt mitteilen. Dazu werden sie aufgefordert, zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 eine "Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte" zu erstellen und beim Finanzamt einzureichen. Das Verfahren soll weitestgehend digital ausgestaltet sein. Deshalb sind Feststellungserklärungen elektronisch anzufertigen und digital einzureichen. Dies geschieht über die Steuer-Onlineplattform ELSTER (www.elster.de).

STEUERRAT: Falls Sie über keinen Computerzugang oder über keinerlei IT-Kenntnisse verfügen, sollten Sie beim Finanzamt rechtzeitig einen so genannten Härtefallantrag stellen und darum bitten, die Feststellungserklärung in Papierform einreichen zu dürfen. Begründen Sie konkret, warum es Ihnen unzumutbar ist, die Erklärung digital abzugeben.

Die Erfahrung aus anderen Bereichen zeigt, dass die Finanzämter mit Ausnahmen recht knauserig sind. Deshalb ist darzulegen, dass es für Sie tatsächlich mit einem unzumutbaren persönlichen und finanziellen Aufwand verbunden wäre, ausschließlich für die Erstellung und Übermittlung der entsprechenden Feststellungserklärung einen Computer zu erwerben und/oder einen Internetanschluss einzurichten.

STEUERRAT: Wer die Erklärung in Papierform abgeben möchte, findet die Vordruckmuster und einen Entwurf für einen Härtefallantrag ("Antrag auf Verzicht zur digitalen Übermittlung") in dem Beitrag Immobilieneigentümer: Die Reform der Grundsteuer (Punkt 17.) 

STEUERRAT: Für einfach gelagerte Sachverhalte (unbebaute Grundstücke, Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen) in Ländern, die bei der Grundsteuer das Bundesmodell anwenden, wird Ihnen übrigens ab Juli 2022 unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de eine vereinfachte elektronische Übermittlungsmöglichkeit für die Steuererklärung zur Verfügung gestellt. "Grundsteuererklärung für Privateigentum“ – ein Online-Service im Auftrag des Bundesfinanzministerium – ist auf Standardfälle von Privatbesitzern zugeschnitten und dadurch deutlich vereinfacht im Vergleich zu ELSTER. Das Ziel ist, die Abgabe der Grundsteuererklärung für Eigentümer so stressfrei wie möglich zu machen.

HINWEIS: Viele Immobilieneigentümer haben die Erklärung nunmehr abgegeben und halten auch schon ihren Bescheid über den Grundsteuerwert in den Händen. Es bleibt aber ein ungutes Gefühl: Sind die angegeben Werte wirklich korrekt, das heißt, stimmen die Größe der Wohnfläche, das Baujahr oder die Bodenwerte wirklich? Und hat das Finanzamt seinerseits mit korrekten Zahlen gerechnet? Etwas kryptisch sind die Grundsteuerwertbescheide allemal. Und dann hat auch noch ein bekannter Verfassungsrechtler, Professor Gregor Kirchhof, geäußert, dass die  neue Grundsteuer zumindest in einigen Bundesländern verfassungswidrig sein soll (Focus online: Top-Jurist Kirchhof „Die neue Grundsteuer ist in einigen Bundesländern verfassungswidrig“). Da stellt sich bei Vielen die Frage, ob jeder einzelne Grundsteuerwertbescheid vorsorglich mit einem Einspruch angefochten werden soll. Lesen Sie hierzu den Beitrag  Grundsteuer: Soll jeder Grundsteuerwertbescheid angefochten werden?