Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endete - eigentlich - am . Das Bayerische Landesamt für Steuern genehmigt allen Eigentümern von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft allerdings eine Fristverlängerung um drei Monate, also bis zum Quelle: Aktuelle Informationen zur Grundsteuer-Reform in Bayern). Und das Finanzministerium Baden-Württemberg kündigt eine Kulanzzeit an (Quelle: Grundsteuerfrist beendet − Kulanzzeit schließt sich an).

In der Pressemitteilung des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 1.2.2023 heißt es unter anderem: "Die offizielle Frist für die Grundsteuer B ist gestern zu Ende gegangen. Bis dahin sind in Baden-Württemberg 68 Prozent der Erklärungen bei den Finanzämtern abgegeben worden. Insgesamt rund 94 Prozent digital. Eine Abgabe der Grundsteuererklärung ist auch nach dem Fristende noch möglich. Elster steht selbstverständlich weiterhin zur Verfügung. Wer seine Erklärung noch nicht abgegeben hat, kann das also noch nachholen. Als nächster Schritt folgt eine Erinnerung vom Finanzamt, voraussichtlich im ersten Quartal. Solange haben alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die die Frist verpasst haben, keine negativen Folgen zu befürchten. Das Finanzamt ist zunächst kulant. Einen Antrag auf Fristverlängerung braucht es deshalb nicht. Die Regelung betrifft private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie so genannte Großkunden gleichermaßen. Großkunden besitzen tausende Grundstücke und können die Kulanzphase nutzen, um ihre Menge an Erklärungen abzugeben."

Man darf gespannt sein, ob andere Bundesländer dem Beispiel folgen werden.

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