Hohe Baupreise und Zinsen erschweren den Kauf der ersten eigenen vier Wände. Ein hoher Kostenfaktor sind neben dem Bau- oder Kaufpreis die Kaufnebenkosten, also die Notar- und Grundbuchkosten, die Maklerkosten und vor allem die Grunderwerbsteuer. In Hessen gbt es nun aber einen kleinen Lichtblick - und zwar in Form des neuen "Hessengeldes".

Die Grunderwerbsteuer beträgt in Hessen 6 Prozent; bis 2013 hatte der Steuersatz bei lediglich 3,5 Prozent gelegen.

  • Das Land Hessen setzt sich beim Bund dafür ein, dass die Länder eigenständig Freibeträge für die Grunderwerbsteuer schaffen können. Leider waren diese Bemühungen auf Bundesebene bislang nicht erfolgreich. Und deshalb hilft das Land Hessen jetzt selber mit dem so genannten "Hessengeld."
  • Die Landesregierung will mit dem Sofortprogramm "11 + 1 für Hessen" die Bürger beim erstmaligen Kauf einer eigengenutzten Wohnimmobilie unterstützen und sie hinsichtlich der anfallenden Grunderwerbsteuer entlasten.

AKTUELL gibt die Hessische Landesregierung bekannt, dass rückwirkend ab dem 1. März 2024 das Land Hessen eine finanzielle Förderung beim erstmaligen Kauf einer selbst genutzten Wohnimmobilie in Hessen gewährt. Die Förderung - das "Hessengeld" - beträgt 10.000 EUR für bis zu zwei Käufer und 5.000 EUR pro Kind unter 18 Jahren. Die Unterstützung wird bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer gewährt und jährlich in zehn gleichen Raten ausgezahlt. Da das "Hessengeld" von den Kosten der Grunderwerbsteuer entlasten soll, kann es nicht höher liegen als die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer (Finanzministerium Hessen, PM vom 22.4.2024).

  • Die Förderung wird sowohl für den Neubau als auch für den Erwerb einer Bestandsimmobilie gewährt. Davon erfasst sind auch Wohngruppen, Genossenschaften und andere bewohnergetragene gemeinschaftliche Bauprojekte, die gemeinsam das erste selbstgenutzte Eigenheim erwerben.
  • Das "Hessengeld" gibt es für den Kauf der ersten selbstgenutzten Immobilie, wenn sie in Hessen liegt und für die Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss. Erbschaften, Schenkungen sowie Neubauten auf einem bereits im Eigentum befindlichen Grundstück werden nicht gefördert, da keine Grunderwerbsteuer anfällt.
  • Das "Hessengeld" gilt rückwirkend für Käufe, die ab dem 1. März 2024 getätigt worden sind. Maßgebend ist das Datum des Kaufvertrages. Nach dem Beschluss der Eckpunkte des Hessengeldes durch das Hessische Kabinett am 22. April sollen bis zum Sommer alle Einzelheiten der Förderung erarbeitet werden. Zudem sind die Voraussetzungen für eine weitgehend digitale Bearbeitung zu schaffen. Im Herbst sollen dann die ersten Anträge gestellt werden können. Ziel ist es, noch in diesem Jahr das erste "Hessengeld" auszuzahlen.
  • Anträge können ausschließlich digital gestellt werden. Einzureichen sind im Wesentlichen die Ausweise der Antragsteller, der Grunderwerbsteuerbescheid mit Zahlungsnachweis, der notariell beurkundete Kaufvertrag, eine Versicherung des Ersterwerbs und der Eigennutzung sowie eine Zustimmung zur Verwertung der Steuerdaten. Das Antragsverfahren wird über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen abgewickelt. Noch können dort allerdings keine Anträge gestellt werden.
  • Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Hessischen Finanzministeriums. Allgemeine Verständnisfragen können gerichtet werden an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Weitere Informationen: Informationen zur Grunderwerbsteuer