Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen. Dazu zählen neben den Transportkosten, Reisekosten, doppelten Mietzahlungen, Maklergebühren für eine Mietwohnung auch sonstige Umzugsauslagen. Während die erstgenannten Kosten in nachgewiesener Höhe absetzbar sind, können sonstige Umzugsauslagen mit einem Pauschbetrag geltend gemacht werden (§ 10 BUKG). Und dieser Pauschbetrag ist aktuell, das heißt zum 1. April 2023, erhöht worden.

Bitte beachten Sie vorab zum Thema "Umzugskostenpauschale":

  • Zum 1.6.2020 wurde die Umzugskostenpauschale grundlegend geändert. Jetzt wird nicht mehr unterschieden zwischen Verheirateten und Ledigen, sondern es gibt nur noch eine einheitliche Pauschale für den Berechtigten. Der Ehegatte oder der Lebenspartner zählen nun - wie schon bisher die Kinder und andere haushaltszugehörige Personen - zu den "weiteren Personen" und werden mit einem Erhöhungsbetrag berücksichtigt.
  • Personen, die entweder vor oder nach dem Umzug keine Wohnung eingerichtet haben, erhalten nur eine verminderte Pauschale. Auch hier knüpft die Pauschale an den umziehenden Berechtigten selbst an und nicht an seinen Familienstand.
  • Auslagen für einen Kochherd und für Öfen, die bis Mai 2020 separat geltend gemacht wurden, sind nun mit der Pauschale für sonstige Umzugskosten mit abgegolten.

AKTUELL hat das Bundesfinanzministerium die Umzugskostenpauschalen für berufliche Umzüge ab dem 1. April 2023 angehoben.

So hoch ist die Umzugskostenpauschale ab 1.4.2023 -

Die Umzugskostenpauschale beträgt

- für Berechtigte (§ 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BUKG)

886 EUR

- für jede andere Person, wie Ehegatte, der Lebenspartner sowie die ledigen Kinder,
Stief- und Pflegekinder, die auch nach dem Umzug mit dem Berechtigten in häuslicher Gemeinschaft leben
(§ 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BUKG)

590 EUR

- für Berechtigte, die am Tage vor dem Einladen des Umzugsgutes keine Wohnung hatten
oder nach dem Umzug keine eigene Wohnung eingerichtet haben (§ 10 Abs. 2 BUKG)

177 EUR

STEUERRAT: Folgende Feinheit sollten Sie noch kennen: Bei Umzügen ist für die Ermittlung der Pauschalen der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts maßgeblich.

Benötigen die Kinder nach einem beruflich veranlassten Umzug Nachhilfeunterricht, sind die Kosten dafür bis zu einem Höchstbetrag als Werbungskosten absetzbar. Auch dieser Höchstbetrag wird zum 1.4.2022 angehoben.

So hoch ist der Höchstbetrag für Unterrichtskosten je Kind

Umzug

als Werbungskosten absetzbar

1.6.2020 - 31.3.2021

1.4.2021 - 31.3.2022

1.4.2023 -

1.146 EUR

1.160 EUR

1.181 EUR

Hier gibt es den Vordruck für Umzüge im Jahre 2022: Umzugskosten 2022

Weitere Informationen:

 Beachten Sie auch unsere weiteren Steuertipps in der Rubrik 

STEUERRAT: Wenn ein Umzug privat veranlasst ist, ist steuerlich nicht alles verloren. Zumindest im gewissen Rahmen kann eine Steuerminderungen nach § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen und/oder Handwerkerleistungen in Betracht kommen. Beachten Sie dazu den Beitrag Umzug aus privaten Gründen