Steuertipp der Woche Nr. 397: Treu und Glauben im Steuerrecht?

Zuweilen kommt es vor, dass das Finanzamt einen bestimmten Sachverhalt viele Jahre lang nicht beanstandet oder ihn im Sinne des Steuerpflichtigen gewürdigt hat, dann aber plötzlich seine Meinung ändert und zu einem anderen Ergebnis gelangt - und zwar ohne dass sich das Gesetz geändert oder es ein einschneidendes Urteil des Bundesfinanzhofs gegeben hat. Dürfen betroffene Steuerzahler dann auf die jahrelange Handhabung durch das Finanzamt vertrauen und den Grundsatz von Treu und Glauben anführen? Die Antwort lautet "Eher Nein".

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