Steuertipp der Woche Nr. 337: Umsatzsteuerfreiheit für Privatlehrer

Bereits seit vielen Jahren gibt es Streit um die Frage, ob die Leistungen von selbstständigen Lehren umsatzsteuerpflichtig oder -frei sind. Dabei geht es zunächst darum, ob für die entsprechenden Leistungen überhaupt dem Grunde nach eine Steuerbefreiung in Betracht kommt. Wenn diese Hürde genommen wurde, ist der Erfolg aber noch nicht gesichert. Denn nach dem Willen des deutschen Fiskus muss zusätzlich eine verfahrensrechtliche Hürde übersprungen werden. In Deutschland müssen Privatlehrer nämlich eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde vorlegen, aus der hervorgeht, dass die Unterrichtsleistungen auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung vorbereiten. Dieses Erfordernis, also die zweite Hürde, steht nach Ansicht der EU-Kommission aber nicht im Einklang mit dem EU-Recht. Von daher könnten sich die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für die Umsatzsteuerfreiheit von Privatlehren bald lockern.

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