Ausfüllhilfen zur Steuererklärung 2023
Auf dieser Seite bieten wir Ihnen konkrete Anleitungen zum Ausfüllen der Steuerformulare 2023. Jedes Formular wird Zeile für Zeile kurz erklärt und mittels Verlinkung gelangen Sie komfortabel zu weiterführenden Informationen im Steuerratgeber. So können Sie sich genau informieren, was alles absetzbar ist und was das Finanzamt anerkennen muss. Mit unseren Ausfüllhilfen und unseren wertvollen Steuertipps werden Sie Ihre Steuererklärung 2023 erfolgreich meistern.
Nachfolgend finden Sie eine Anleitung, die Sie Schritt für Schritt durch die Anlage R zur Steuererklärung führt. Gestaltungshinweise zur Minderung der Einkommensteuer und weiterführende Informationen runden die Ausfüllhilfe ab. Vorweg sei darauf hingewiesen, dass neben der Anlage R mitunter auch folgende Steuervordrucke auszufüllen sind: Anlage R-AV / bAV und Anlage R-AUS. Diese Anlagen müssen Sie ausfüllen, wenn Sie Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen, aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung oder aus ausländischen Versicherungen und Versorgungseinrichtungen beziehen.
Steuertipp der Woche Nr. 430: Angehörige im Ausland - wichtige Neuregelung
Viele ausländische Mitbürger, die in Deutschland leben und arbeiten, unterstützen ihre Angehörigen im Ausland. Aber auch Personen, die einen ausländischen Ehepartner haben, leisten Unterhalt an dessen Angehörige. Für bedürftige Angehörige und für Kinder, die dauernd im Ausland leben, werden der Unterhaltshöchstbetrag und der Anrechnungsfreibetrag für eigenes Einkommen entsprechend den Verhältnissen des Wohnsitzstaates gekürzt. Je nach Lebensstandard im Wohnsitzstaat erfolgt eine Kürzung um ein, zwei oder drei Viertel. Ob und für welche Länder gekürzt wird, legt das Bundesfinanzministerium von Zeit zu Zeit in einer so genannten "Ländergruppeneinteilung" fest. Die Ländergruppeneinteilung wird ebenfalls bei bestimmten anderen Steuervergünstigungen angewandt, nämlich beim Kinderfreibetrag, BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung), Ausbildungsfreibetrag, bei den Kinderbetreuungskosten sowie bei der Ermittlung der Einkommensgrenze bei Grenzpendlern für deren Antrag auf Besteuerung als unbeschränkt steuerpflichtig. Ab dem 1.1.2025 gilt eine neue Ländergruppeneinteilung. Und vor allem gibt es eine wichtige Neuregelung bei der Unterstützung von Bürgern im EU-/EWR-Raum.

