- Den Antrag auf Baukindergeld stellen Sie nicht im Vorfeld, sondern erst, nachdem Sie in das Wohneigentum eingezogen sind. Erst dann erfahren Sie, ob Sie eine Zuschuss-Zusage bekommen. Dafür haben Sie sechs Monate Zeit. Eine Antragstellung vor Einzug in das Wohneigentum ist nicht zulässig. Dies ist hier anders als bei anderen Förderungen der KfW, bei denen der Antrag vor dem Bau oder Kauf oder vor der Sanierung zu stellen ist.
- Ein Anspruch auf Baukindergeld besteht nur, soweit Bundesmittel zur Verfügung stehen (Verteilung nach dem "Windhund-Verfahren"). Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
- Bisher hieß es, dass der Antrag auf Baukindergeld bis zum 31.12.2023 gestellt werden könnte.
AKTUELL weisen das Bundesbauministerium und die KfW auf ihren Websites darauf hin, dass das Baukindergeld nur noch bis spätestens 31.12.2022 beantragt werden kann. Der Antrag kann allerdings nur gestellt werden, nachdem Sie in Ihr neues Zuhause eingezogen sind. Für das Jahr 2023 stehen keine Fördermittel mehr zur Verfügung (BMWSB-Mitteilung vom 17.11.2022).
Die Förderung endet damit spätestens mit dem 31. Dezember 2022. Insgesamt standen für das Baukindergeld seit Beginn der Förderung 9,9 Milliarden Euro zur Verfügung. Aktuell sind bis zum Jahresende noch rund 180 Millionen Euro abrufbar. Auf die Begrenztheit der Mittel wurde stets u.a. auf der Website der KfW transparent hingewiesen. Das Bundesbauministerium wird eine Förderung zum Wohneigentumserwerb mittels zinsverbilligter KfW-Darlehen im kommenden Jahr starten. Der Fokus wird hier auf Familien mit geringeren und mittleren Einkommen liegen.
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