Ausfüllhilfen zur Steuererklärung 2021
Auf dieser Seite bieten wir Ihnen konkrete Anleitungen zum Ausfüllen der Steuerformulare 2021. Jedes Formular wird Zeile für Zeile kurz erklärt und mittels Verlinkung gelangen Sie komfortabel zu weiterführenden Informationen im Steuerratgeber. So können Sie sich genau informieren, was alles absetzbar ist und was das Finanzamt anerkennen muss. Mit unseren Ausfüllhilfen und unseren wertvollen Steuertipps werden Sie Ihre Steuererklärung 2021 erfolgreich meistern.
Nachfolgend finden Sie eine Anleitung, die Sie Schritt für Schritt durch die Anlage R zur Steuererklärung führt. Gestaltungshinweise zur Minderung der Einkommensteuer und weiterführende Informationen runden die Ausfüllhilfe ab. Vorweg sei darauf hingewiesen, dass die Zahl der Formulare zur Steuererklärung bereits im Vorjahr weiter gestiegen ist, und zwar um folgende Steuervordrucke: Anlage R-AV / bAV und Anlage R-AUS. Diese Anlagen müssen Sie ausfüllen, wenn Sie Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen, aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung oder aus ausländischen Versicherungen und Versorgungseinrichtungen beziehen.
Steuertipp der Woche Nr. 457: Vorsicht bei verspätetem Einzug ins Familienheim nach Erbschaft
Die Vererbung des selbstgenutzten Familienheims an den Ehegatten bzw. Lebenspartner, an die Kinder, Stiefkinder oder Kinder verstorbener Kinder bleibt von der Erbschaftsteuer befreit - und zwar zusätzlich zu den persönlichen Steuerfreibeträgen (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG). Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist allerdings, dass der Erblasser das Familienheim vor dem Erbfall selbst bewohnt hat und die Erben die Immobilie nach der Erbschaft zehn Jahre lang selbst zu Wohnzwecken nutzen. Bei der Vererbung an den Ehegatten oder Lebenspartner kommt es nicht auf die Größe des Eigenheims an, in den anderen Fällen tritt eine Vergünstigung ein "soweit die Wohnfläche der Wohnung 200 qm nicht übersteigt." Wichtig für die Steuerbefreiung: Das Familienheim muss "unverzüglich zur Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bestimmt sein".

