Ausfüllhilfen zur Steuererklärung 2021
Auf dieser Seite bieten wir Ihnen konkrete Anleitungen zum Ausfüllen der Steuerformulare 2021. Jedes Formular wird Zeile für Zeile kurz erklärt und mittels Verlinkung gelangen Sie komfortabel zu weiterführenden Informationen im Steuerratgeber. So können Sie sich genau informieren, was alles absetzbar ist und was das Finanzamt anerkennen muss. Mit unseren Ausfüllhilfen und unseren wertvollen Steuertipps werden Sie Ihre Steuererklärung 2021 erfolgreich meistern.
Nachfolgend finden Sie eine Anleitung, die Sie Schritt für Schritt durch die Anlage R zur Steuererklärung führt. Gestaltungshinweise zur Minderung der Einkommensteuer und weiterführende Informationen runden die Ausfüllhilfe ab. Vorweg sei darauf hingewiesen, dass die Zahl der Formulare zur Steuererklärung bereits im Vorjahr weiter gestiegen ist, und zwar um folgende Steuervordrucke: Anlage R-AV / bAV und Anlage R-AUS. Diese Anlagen müssen Sie ausfüllen, wenn Sie Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen, aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung oder aus ausländischen Versicherungen und Versorgungseinrichtungen beziehen.
Steuertipp der Woche Nr. 271: Unterhalt an Angehörige im Januar leisten
Wer Angehörige finanziell unterstützt, darf seine Zahlungen als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art steuerlich geltend machen (§ 33a Abs. 1 EStG). Im Jahre 2023 sind bis zu 10.908 EUR abziehbar. Eine zumutbare Belastung wird dabei nicht gegengerechnet, wohl allerdings eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person, soweit diese 624 EUR im Kalenderjahr übersteigen. Wichtig ist aber, dass die Zahlungen möglichst frühzeitig geleistet werden, am besten bereits im Januar.
