Ab dem kommenden Jahr müssen Kassen und Kassensysteme ("elektronische Aufzeichnungssysteme") zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen vorsehen. Das heißt: Ab dem 1.1.2020 müssen Kassen durch eine so genannte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt sein, die bestimmte Vorgänge in der Kasse manipulationssicher protokolliert. Das konkret eingesetzte TSE-Modell muss durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein. Wichtig: Die betroffenen Kassen müssen außerdem innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme an das zuständige Finanzamt gemeldet werden. Die erstmalige Mitteilung muss bis zum 31.1.2020 erfolgen - so zumindest die Planung! AKTUELL haben die Vertreter von Bund und Ländern während einer Sitzung am 25.9.2019 eine Übergangsfrist ("Nichtaufgriffsregelung") für die Einrichtung von Kassen und anderen elektronischen Aufzeichnungsgeräten mit einer (TSE) bis zum 30.9.2020 beschlossen. Diese Frist gilt damit offenbar auch für die Meldung der Kassen und Aufzeichnungsgeräten an die Finanzverwaltung, die eigentlich bis zum 31.1.2020 hätte erfolgen müssen.

(Quelle: Meldung der IHK Ruhr vom 26.9.2019)

Der guten Ordnung halber: Kassen und Kassensysteme, die im Zeitraum vom 26.11.2010 bis zum 31.12.2019 angeschafft worden sind und Geschäftsvorfälle digital aufzeichnen, nicht aber mit einer zertifizierten TSE aufgerüstet werden können, dürfen noch bis zum 31.12.2022 verwendet werden. Ab dem 1.1.2023 ist dann aber auch hier Schluss; die Kassen dürfen nicht weiter genutzt werden. Sie dürfen übrigens auch nicht weiterverkauft werden.

Alles andere als eine Übergangsregelung bis zum 30.9.2020 wäre auch fatal gewesen, denn insgesamt ist das ganze Thema “Kassensysteme und TSE” ein einziges Trauerspiel. Schon die Definition der Anforderungen an die TSE durch das BSI hat viel zu lange gedauert. Die Kassenhersteller konnten dementsprechend gar nicht reagieren.