Immobilieneigentümer sind aufgefordert worden, zwischen dem 1.7. und dem 31.10.2022 eine "Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte" zu erstellen und beim Finanzamt einzureichen. Dies muss grundsätzlich auf elektronischem Wege erfolgen. Zunächst hieß es vehement, dass es keine allgemeine Fristverlängerung zur Abgabe der Erklärungen geben würde. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich aber nunmehr doch  gemeinsam - in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium - auf eine einmalige Fristverlängerung für die Erklärungsabgabe bei der Grundsteuer verständigt. Statt am 31.10.2022 läuft die Frist nunmehr am 31.1.23 ab. Das neue Fristende sei unbedingt einzuhalten, so der Tenor der Erörterungen in Berlin, hierfür gelten für das weitere Verfahren die hierfür vorgesehenen gesetzlichen Regelungen.

Weitere Informationen: Informationen zur Grundsteuer