Steuertipps
Woche für Woche erhalten Sie hier in aller Kürze wertvolle Tipps zur Senkung Ihrer Steuerlast. Schauen Sie einmal hinein und sicherlich werden auch Sie Steuertipps finden, die leicht umsetzbar sind und bares Geld bringen.
Die auf 20 Jahre garantierten Einnahmen aus einer Fotovoltaikanlage stellen eine nette Form der zusätzlichen Altersversorgung dar. Diese tollen Einnahmen können jedoch zu einer Kürzung der vorgezogenen Altersrente oder Erwerbsminderungsrente führen oder als schädliches Einkommen auf Sozialleistungen angerechnet werden. Doch gegebenenfalls hilft der nachfolgende Tipp weiter.
Digitale Arbeit vom Homeoffice aus mag früher noch der Ausnahmefall gewesen sein - heute ist sie fast schon die Regel. Der Zugriff auf das Intranet des Arbeitgebers per Fernverbindung ist genauso an der Tagesordnung wie Videokonferenzen. Manch Arbeitgeber ist daher bereit, seinen Mitarbeitern die Internetkosten zu erstatten. Doch wie viel darf er zahlen, ohne dass die Arbeitnehmer dafür mit Lohnsteuern und Sozialabgaben belastet werden?
In den Coronajahren 2020 bis 2022 sind unzählige Mitarbeiter ins Homeoffice geschickt worden. Dabei waren - und sind noch immer - unterschiedliche Sachverhalte anzutreffen. Die einen wurden "zwangsweise" zur Heimarbeit verpflichtet, anderen wurde es freigestellt, ob sie im Büro des Arbeitgebers oder von zuhause aus arbeiten wollten, wiederum andere mussten sich bezüglich der Nutzung des Arbeitsplatzes mit ihren Kollegen absprechen, weil immer nur eine Person im Büro anwesend sein durfte. Doch wie sind die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer zu berücksichtigen?
Ein Ehegatten-Arbeitsverhältnis, das wie unter Fremden durchgeführt wird, ist vom Finanzamt anzuerkennen. Zum "Fremdvergleich" gehören üblicherweise ein schriftlicher Arbeitsvertrag, eine pünktliche Zahlung des vereinbarten Arbeitslohns auf ein eigenes Konto des angestellten Ehepartners und die Erfüllung aller lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten. AKTUELL hat der Bundesfinanzhof aber entschieden, dass die Führung von Arbeitszeitnachweisen für die Anerkennung des Arbeitsverhältnisses nicht zwingend erforderlich ist. Eine fehlende Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit allein dürfe nicht zur Aberkennung des Ehegatten-Arbeitsverhältnisses führen (BFH-Urteil vom 18.11.2020, VI R 28/18).
- Steuertipp der Woche Nr. 108: So bleibt der Fiskus der Weihnachtsfeier fern
- Steuertipp der Woche Nr. 104: Kosten für Aus- und Fortbildung
- Steuertipp der Woche Nr. 102: Ermäßigung für Überstundenvergütung
- Steuertipp der Woche Nr. 101: Erbschaftsteuerfreiheit für Familienheim
- Steuertipp der Woche Nr. 100: Jobtickets und Fahrtkostenzuschüsse
- Steuertipp der Woche Nr. 99: Zusammenveranlagung nach Trennung
- Steuertipp der Woche Nr. 98: Einspruch gegen Vorläufigkeit der Erstattungszinsen
- Steuertipp der Woche Nr. 97: Baukindergeld und Handwerkerleistungen
- Steuertipp der Woche Nr. 96: Renten-Auffüllungszahlungen nach Scheidung
- Steuertipp der Woche Nr. 95: Zeitwertkonto bei Ehegatten-Arbeitsverhältnis
- Steuertipp der Woche Nr. 94: Vorsteuer aus Bewirtungskosten trotz Formfehlern
- Steuertipp der Woche Nr. 93: Vorsicht bei Abgeltung von Urlaubsansprüchen
- Steuertipp der Woche Nr. 92: Steuervorteile durch wiederholte Abordnungen
- Steuertipp der Woche Nr. 91: Wenn der Arbeitgeber die Geburtstagsfeier ausrichtet
- Steuertipp der Woche Nr. 90: Gehaltsnachzahlungen erhöhen Elterngeld
- Steuertipp der Woche Nr. 89: Steuerfallen bei Immobilienverkauf vermeiden
- Steuertipp der Woche Nr. 88: Finanzamt an Kosten für Gartenarbeit beteiligen
- Steuertipp der Woche Nr. 87: Taxikosten für Umzug abziehen
- Steuertipp der Woche Nr. 86: Vorsicht bei Verzicht auf Nießbrauch
- Steuertipp der Woche Nr. 85: Gewinnerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen